Für Tollpatsche ein Muss, für alle anderen ein Kann!
Spaß beiseite: Bei der Unfallversicherung handelt es sich auf jeden Fall um eine sinnvolle Ergänzung.
Bist Du in einen Unfall verwickelt und trägst einen bleibenden Schaden davon, bekommst Du von der Unfallversicherung eine einmalige Entschädigung – eine sogenannte Invaliditätsleistung.
Nicht zu verwechseln ist die private mit der gesetzlichen Unfallversicherung! Die gesetzliche Unfallversicherung läuft über den Arbeitgeber und greift nur dann, wenn sich der Unfall während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg ereignet. Legst Du auf dem Heimweg einen Zwischenstopp beim Bäcker ein, erlischt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung gilt dagegen weltweit und rund um die Uhr. Und das Gute: Sie greift selbst dann, wenn man eine Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung bekommt.
Du rutschst auf der Terrasse unglücklich aus und schon ist es passiert: Der Knöchel ist gebrochen.
Zurück aus dem Krankenhaus stellst Du fest, dass Dich der Gips im Alltag doch sehr beeinträchtigt.
Außerdem plagt Dich die niederschmetternde Prognose Deines Arzts: So wie vorher wird der Fuß wohl nie wieder ...
Hast Du eine private Unfallversicherung abgeschlossen, musst Du Dir jetzt keine Sorgen machen!
Sie kümmert sich um eine Alltagshilfe, die Dir beim Einkaufen, Wäsche waschen und Kochen zur Hand geht.
Gibt es nach der Behandlung tatsächlich bleibende Schäden, bekommst Du außerdem noch eine einmalige Auszahlung – das macht zwar den Fuß nicht mehr heil, dafür erleichtert es Dir etwas das Leben.